Preiserhöhung bei Pauschalreise – Widerspruch oder Rücktritt: Vorlage und Hinweise
Veranstalter dürfen den Preis nur eingeschränkt erhöhen. Das Schreiben widerspricht oder erklärt den Rücktritt.
Veranstalter dürfen den Preis nur eingeschränkt erhöhen. Das Schreiben widerspricht oder erklärt den Rücktritt. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Preiserhöhung bei Pauschalreisen
Ein Veranstalter darf den Preis nur erhöhen, wenn der Vertrag das vorsieht und sich bestimmte Kosten geändert haben – etwa für Treibstoff, Steuern und Abgaben oder Wechselkurse. Die Mitteilung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen. Beträgt die Erhöhung mehr als 8 Prozent, können Sie kostenlos zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen (§§ 651f, 651g BGB). Achten Sie auf die Frist zur Reaktion, die der Veranstalter setzt.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Preiserhöhung bei Pauschalreise – Widerspruch oder Rücktritt
- Frist des Veranstalters verpasst.
- Prozentsatz nicht berechnet.
- Rücktritt nicht eindeutig erklärt.
Preiserhöhung bei Pauschalreise – Widerspruch oder Rücktritt erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Preiserhöhung bei Pauschalreise – Widerspruch oder Rücktritt
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Kundenservice
Ferienallee 7
60311 Frankfurt am Main
Preiserhöhung Buchung RV-2026-90812 – Rücktritt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 01.10.2026 haben Sie mir mitgeteilt, dass sich der Preis meiner Reise Pauschalreise Teneriffa, 12.12.–19.12.2026, 2 Personen (Buchung RV-2026-90812) von 1.980,00 € auf 2.190,00 € erhöht.
Die Erhöhung übersteigt 8 Prozent des Reisepreises. Ich nehme sie nicht an und trete vom Pauschalreisevertrag zurück (§ 651g BGB). Bitte erstatten Sie mir alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, auf das bekannte Konto. Eine Entschädigung steht Ihnen nicht zu.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Preiserhöhung bei Pauschalreise – Widerspruch oder Rücktritt
Ab wann kann ich kostenlos zurücktreten?
Bei einer Erhöhung von mehr als 8 Prozent.
Bis wann darf erhöht werden?
Die Mitteilung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen.
Was, wenn ich nicht reagiere?
Bei Erhöhungen über 8 % kann Schweigen nach Fristablauf als Annahme gelten – reagieren Sie daher rechtzeitig.
Passende Vorlagen
- Pauschalreise Absage Erstattung Vorlage – Veranstalter sagt die Pauschalreise ab: Erstattung des vollen Reisepreises innerhalb von 14 Tagen verlangen, Gutschein ablehnen, ggf. Entschädigung.
- Reiserücktritt Vorlage – Pauschalreise stornieren, mit Rücktritt nach § 651h BGB und Hinweis auf Reiserücktrittsversicherung.
- Reisemangel Vorlage – Schreiben an den Reiseveranstalter mit Mängelanzeige und Forderung nach Minderung des Reisepreises.
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