Mahnung bei Mietrückstand – Vorlage für Vermieter

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Mahnung bei Mietrückstand: Vorlage und Hinweise

Bei Mietrückstand sollten Vermieter schnell und klar reagieren. Die Vorlage listet die offenen Monate auf, setzt eine Frist und weist in der letzten Mahnung auf mögliche Kündigungsfolgen hin.

Zahlt der Mieter nicht, fordern Sie den Rückstand schriftlich mit klarer Frist an. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Mahnung oder Kündigung?

Bei Zahlungsverzug können Vermieter fristlos kündigen, wenn der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist, oder in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten (§ 543 BGB). Eine Mahnung ist dafür nicht immer nötig, schafft aber Klarheit, Beweise und gibt dem Mieter eine letzte Chance.

Vorgehen

  1. Zahlungseingänge prüfen und Rückstand genau aufstellen.
  2. Zahlungserinnerung oder Mahnung mit kurzer Frist senden.
  3. Bei weiterem Zahlungsverzug letzte Mahnung, danach Kündigung oder gerichtliches Mahnverfahren.

Nachweisbar zustellen, etwa per Einwurf-Einschreiben.

Schonfrist

Zahlt der Mieter den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, kann die fristlose Kündigung unter Umständen unwirksam werden (Schonfristzahlung, § 569 BGB). Lassen Sie sich im Streit anwaltlich beraten.

Typische Fehler: Mahnung bei Mietrückstand

  • Der Rückstand wird nicht genau aufgestellt.
  • Es wird keine Frist gesetzt.
  • Das Schreiben wird nicht nachweisbar zugestellt.

Mahnung bei Mietrückstand erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Mahnung bei Mietrückstand

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Thomas Müller
Hauptstraße 40
79098 Freiburg
Max Mustermann
Lindenweg 12, 3. OG rechts
79312 Emmendingen
Freiburg, 05.10.2026

Mahnung – Mietrückstand Lindenweg 12, 3. OG rechts, 79312 Emmendingen

Sehr geehrter Herr Mustermann,

leider habe ich festgestellt, dass trotz Fälligkeit folgende Mietzahlungen für die Wohnung Lindenweg 12, 3. OG rechts, 79312 Emmendingen noch nicht bei mir eingegangen sind:

Monat / ZeitraumBetrag
September 2026730,00 €
Oktober 2026730,00 €
Rückstand1.460,00 €
Gesamtbetrag1.460,00 €

Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag bis zum 20.10.2026 auf das Konto mit der IBAN DE02 1203 0000 0000 2020 51 zu überweisen.

Sollten Sie bereits gezahlt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. Bei Zahlungsschwierigkeiten bitte ich um umgehende Kontaktaufnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Müller

Häufige Fragen zu: Mahnung bei Mietrückstand

Wann darf ich fristlos kündigen?

Bei Rückstand mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten oder bei höherem Gesamtrückstand. Die Voraussetzungen im Einzelfall prüfen lassen.

Darf ich Mahnkosten verlangen?

Ja, in angemessener Höhe, wenn der Mieter im Verzug ist.

Was ist die Schonfristzahlung?

Zahlt der Mieter alles innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug in der Regel unwirksam.

Darf ich sofort kündigen?

Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, etwa zwei Monatsmieten Rückstand. Prüfen Sie den Einzelfall.

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