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Auskunft über gespeicherte Daten bei der Polizei beantragen: Vorlage und Hinweise

Auch Polizeibehörden müssen Auskunft über gespeicherte Daten geben. Das Schreiben stellt den Antrag.

Auch Polizeibehörden müssen Auskunft über gespeicherte Daten geben. Das Schreiben stellt den Antrag. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

Stand: 09.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Auskunft von Behörden

Auch Polizei und andere Sicherheitsbehörden müssen grundsätzlich Auskunft über gespeicherte Daten geben; die Rechtsgrundlagen finden sich in den Polizeigesetzen der Länder bzw. im BDSG. Die Auskunft kann eingeschränkt werden, wenn sie Ermittlungen gefährden würde. Für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und den Verfassungsschutz sind gesonderte Anträge nötig. Die Auskunft ist kostenlos.

Hinweise

Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.

Typische Fehler: Auskunft über gespeicherte Daten bei der Polizei beantragen

  • Ausweiskopie vergessen.
  • Nur eine Behörde gefragt.
  • Keine Löschung beantragt.

Auskunft über gespeicherte Daten bei der Polizei beantragen erstellen: So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
  2. Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
  3. Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.

Muster: Auskunft über gespeicherte Daten bei der Polizei beantragen

So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.

Anna Beispiel
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Landeskriminalamt Muster
Datenschutz / Auskunftsstelle
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Emmendingen, 09.10.2026

Antrag auf Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage Auskunft über alle zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, den Zweck und die Rechtsgrundlage der Speicherung, die Empfänger sowie die vorgesehene Speicherdauer – nach dem einschlägigen Polizei- bzw. Datenschutzgesetz des Landes und § 57 BDSG.

Geburtsdatum und -ort: 12.04.1988, Kassel
Frühere Namen / Anschriften: Hauptstraße 8, 34117 Kassel (bis 2022)

Ich war 2024 Zeuge bei einer Demonstration und möchte wissen, ob dazu Daten über mich gespeichert sind.

Die Auskunft soll sich auch auf Daten erstrecken, die Sie im polizeilichen Informationsverbund gespeichert haben.

Eine Kopie meines Personalausweises liegt bei. Sollten Daten unrichtig oder nicht mehr erforderlich sein, beantrage ich bereits jetzt deren Berichtigung bzw. Löschung.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Beispiel

Häufige Fragen zu: Auskunft über gespeicherte Daten bei der Polizei beantragen

Muss die Polizei Auskunft geben?

Grundsätzlich ja, mit Ausnahmen etwa bei laufenden Ermittlungen.

Kostet das etwas?

Nein.

Wo beantrage ich?

Beim Landeskriminalamt oder Polizeipräsidium; für Bundesbehörden gesondert.

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