Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (nicht eingetragen): Vorlage und Hinweise
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann nicht wählen. Bis kurz vor der Wahl lässt sich das mit einem Einspruch korrigieren.
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann nicht wählen. Bis kurz vor der Wahl lässt sich das mit einem Einspruch korrigieren. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Im Wählerverzeichnis stehen
Gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Bei Bundestagswahlen kann jede wahlberechtigte Person das Verzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl prüfen und in dieser Zeit Einspruch einlegen (§ 17 BWG, § 22 BWO). Für Landtags-, Kommunal- und Europawahlen gelten ähnliche Regeln. Wer bis etwa drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung hat, sollte beim Wahlamt nachfragen. Fristen: Stand prüfen.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (nicht eingetragen)
- Zu spät reagiert.
- Meldebestätigung nicht beigefügt.
- Nicht nachgefragt, ob der Einspruch erledigt ist.
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (nicht eingetragen) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (nicht eingetragen)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Wahlamt
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis – Landtagswahl am 14.03.2027
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Landtagswahl am 14.03.2027 erhebe ich Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bzw. beantrage dessen Berichtigung.
Grund: Ich bin nicht eingetragen.
Geboren am 03.02.1990, deutsche Staatsangehörige, seit 01.12.2026 mit Hauptwohnung in Lindenweg 12 gemeldet (Meldebestätigung anbei).
Ich erfülle die Voraussetzungen des Wahlrechts und bitte, mich in das Wählerverzeichnis einzutragen bzw. die Eintragung zu berichtigen und mir dies vor der Wahl zu bestätigen.
Zugleich beantrage ich die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an die oben genannte Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (nicht eingetragen)
Bis wann kann ich Einspruch einlegen?
Bei Bundestagswahlen bis zum 16. Tag vor der Wahl; Landesrecht prüfen.
Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, wenn Sie im Verzeichnis stehen – mit Ausweis im Wahllokal.
Warum fehle ich im Verzeichnis?
Häufig wegen kurz zuvor erfolgtem Umzug oder Meldefehler.
Passende Vorlagen
- Briefwahl beantragen Vorlage – Wahlschein und Briefwahlunterlagen schriftlich bei der Gemeinde beantragen, auch mit Versand an eine andere Adresse.
- Wahlhelfer Anmeldung Vorlage – Freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahl melden: Wahl, Einsatzwunsch, Erfahrung und Verfügbarkeit.
- Meldebescheinigung beantragen Vorlage – Einfache oder erweiterte Meldebescheinigung beim Bürgeramt beantragen, schriftlich mit Zweck, Personen und Versandwunsch.
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