Vorschuss auf eine Sozialleistung beantragen (§ 42 SGB I): Vorlage und Hinweise
Wenn eine Leistung feststeht, die Berechnung aber dauert, können Sie einen Vorschuss verlangen. Das Schreiben beantragt ihn.
Wenn eine Leistung feststeht, die Berechnung aber dauert, können Sie einen Vorschuss verlangen. Das Schreiben beantragt ihn. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 10.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Vorschuss statt Warten
Steht ein Anspruch auf eine Sozialleistung fest, ist aber die Höhe noch unklar, kann der Träger Vorschüsse zahlen; auf Antrag muss er spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Antragseingang zahlen (§ 42 SGB I). Der Vorschuss wird mit der endgültigen Leistung verrechnet; zu viel Gezahltes ist zu erstatten. Beim Bürgergeld gibt es vorrangig vorläufige Entscheidungen nach § 41a SGB II. Bei akuter Notlage zusätzlich an das Jobcenter oder Sozialamt wenden.
Hinweise
Rechtslage, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Sozialberatung oder einer Anwältin. Die Vorlage ersetzt keine Beratung.
Typische Fehler: Vorschuss auf eine Sozialleistung beantragen (§ 42 SGB I)
- Anspruch dem Grunde nach noch strittig.
- Keine Notlage geschildert.
- Rückforderung nicht einkalkuliert.
Vorschuss auf eine Sozialleistung beantragen (§ 42 SGB I) erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Vorschuss auf eine Sozialleistung beantragen (§ 42 SGB I)
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Lindenweg 12
79312 Emmendingen
Leistungsabteilung
(Anschrift laut Website)
(PLZ Ort)
Antrag auf Vorschusszahlung nach § 42 SGB I – Altersrente, Az. 12 150862 M 012
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.07.2026 habe ich Altersrente beantragt (Az. 12 150862 M 012). Über den Antrag ist noch nicht entschieden.
Da der Anspruch dem Grunde nach besteht und lediglich die Höhe noch ermittelt wird, beantrage ich nach § 42 Abs. 1 SGB I die Zahlung eines Vorschusses von monatlich 900 €, hilfsweise in der von Ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmten Höhe.
Mein Arbeitsverhältnis endete am 30.09.2026. Seit Oktober habe ich kein Einkommen mehr; Miete und Krankenversicherung muss ich weiter zahlen.
Nach § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB I ist der Vorschuss auf Antrag spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang dieses Antrags zu zahlen. Bitte bestätigen Sie den Eingang.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Beispiel
Häufige Fragen zu: Vorschuss auf eine Sozialleistung beantragen (§ 42 SGB I)
Wann gibt es einen Vorschuss?
Wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht, die Höhe aber noch nicht.
Muss ich den Vorschuss zurückzahlen?
Nur, soweit er die endgültige Leistung übersteigt.
Wie schnell muss gezahlt werden?
Auf Antrag spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats.
Passende Vorlagen
- Sachstandsanfrage Behörde Vorlage – Nachfragen, wie weit ein Antrag oder Widerspruch ist: Sachstandsanfrage mit Frist und Hinweis auf Untätigkeitsklage.
- Rentenauskunft Antrag Vorlage – Auskunft über Rentenanspruch und Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
- Widerspruch Vorlage – Widerspruch oder Einspruch gegen einen Bescheid einer Behörde.
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