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Garantie und Gewährleistung – was der Unterschied ist und wie Sie Ansprüche durchsetzen

Geht ein neues Gerät kaputt, heißt es im Laden oft: Wenden Sie sich an den Hersteller. Das stimmt nur halb. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Zusage.

Stand: 07.10.2026 · Angaben ohne Gewähr

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Gewährleistung: gesetzlich und gegen den Verkäufer

Die Gewährleistung (Mängelhaftung) steht Ihnen beim Kauf automatisch zu und richtet sich gegen den Verkäufer, also den Händler, nicht den Hersteller. Bei neuen Sachen gilt sie zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Sachen kann ein Händler sie gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen, wenn das wirksam vereinbart ist.

Beweislast: das erste Jahr zählt

Zeigt sich ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe, wird beim Kauf vom Händler vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag (§ 477 BGB). Der Händler müsste dann das Gegenteil beweisen. Danach müssen Sie als Käufer zeigen, dass der Mangel nicht etwa durch falsche Benutzung entstanden ist.

Ihre Rechte der Reihe nach

  1. Nacherfüllung: Sie wählen zwischen Reparatur und Ersatz. Kosten für Transport, Arbeit und Material trägt der Verkäufer.
  2. Scheitert die Nacherfüllung oder wird sie verweigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten (Geld zurück) oder den Kaufpreis mindern.
  3. Bei Verschulden kommt Schadensersatz hinzu.

Setzen Sie für die Nacherfüllung eine angemessene Frist und dokumentieren Sie alles schriftlich.

Garantie: freiwillig, nach eigenen Bedingungen

Eine Garantie geben Hersteller oder Händler freiwillig (§ 443 BGB). Was sie umfasst, wie lange sie läuft und wie man sie geltend macht, steht in den Garantiebedingungen. Sie kann länger laufen als die Gewährleistung, aber auch Einschränkungen haben, etwa nur Teile, nicht die Arbeitszeit. Die Gewährleistung bleibt daneben immer bestehen.

Praktische Tipps

  • Bewahren Sie den Kaufbeleg auf, Thermopapier verblasst: fotografieren oder scannen.
  • Reklamieren Sie schriftlich beim Verkäufer und nennen Sie Ihr Wahlrecht.
  • Lassen Sie sich nicht auf den Hersteller verweisen, wenn Sie Gewährleistung wollen.
  • Notieren Sie Kaufdatum und Fristen in einer Übersicht.

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Häufige Fragen

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei neuen Sachen zwei Jahre ab Übergabe.

Muss ich mich an den Hersteller wenden?

Für die Gewährleistung nein, sie richtet sich gegen den Verkäufer.

Wer trägt die Versandkosten bei Reparatur?

Bei Gewährleistung der Verkäufer.

Ersetzt eine Garantie die Gewährleistung?

Nein, beide bestehen nebeneinander.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze, Beträge und Fristen können sich ändern, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung, siehe Haftungsausschluss.