Werkstudentenvertrag: Vorlage und Hinweise
Der Werkstudentenvertrag regelt Tätigkeit, Wochenstunden, Vergütung und Pflichten für Studierende im Nebenjob. Die Vorlage berücksichtigt die Immatrikulationsbescheinigung und die Stundenbegrenzung.
Tätigkeit, Wochenstunden, Vergütung und Pflichten für Studierende im Nebenjob schriftlich festhalten. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Stand: 05.10.2026 · Angaben ohne Gewähr
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Was ist ein Werkstudent?
Werkstudenten sind eingeschriebene Studierende, die neben dem Studium arbeiten. Sie genießen das Werkstudentenprivileg: Bei einer Arbeitszeit von höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit (Ausnahmen sind möglich) sind sie in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei, zahlen aber meist Rentenversicherungsbeiträge. Das Studium muss im Vordergrund stehen.
Pflichten beider Seiten
- Der Werkstudent legt die Immatrikulationsbescheinigung vor.
- Wichtig sind Mindestlohn, bezahlter Urlaub und Entgeltfortzahlung wie für alle Arbeitnehmer.
- Die wesentlichen Vertragsbedingungen sind schriftlich nachzuweisen (Nachweisgesetz).
Hinweise
Prüfen Sie Einkommensgrenzen bei BAföG, Kindergeld und Familienversicherung. Diese Vorlage ersetzt keine Beratung durch Lohnbüro oder Steuerberater.
Typische Fehler: Werkstudentenvertrag
- Die 20-Stunden-Grenze wird überschritten.
- Die Immatrikulationsbescheinigung fehlt.
- Urlaub und Entgeltfortzahlung werden nicht geregelt.
Werkstudentenvertrag erstellen: So geht’s
- Füllen Sie das Formular oben mit Ihren Angaben aus.
- Prüfen Sie die Vorschau und ändern Sie Texte, Stil, Schriftart oder Akzentfarbe.
- Klicken Sie auf „PDF speichern / drucken“ und wählen Sie im Druckdialog „Als PDF speichern“.
- Unterschreiben Sie das Dokument, wo nötig, und versenden Sie es, zum Beispiel per E-Mail oder Post.
Muster: Werkstudentenvertrag
So sieht ein ausgefülltes Dokument aus. Mit dem Formular oben erstellen Sie Ihre eigene Version.
Arbeitsvertrag für Werkstudenten
Arbeitgeber: Muster Software GmbH, Technologiepark 4, 79108 Freiburg
Werkstudent(in): Max Mustermann, geboren am 12.05.2003, Hauptstraße 8, 79098 Freiburg
Immatrikuliert an: Universität Freiburg, B.Sc. Informatik, Matrikelnr. 1234567
§ 1 Beginn und Dauer
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.11.2026 und ist unbefristet. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit.
§ 2 Tätigkeit
Der Werkstudent wird mit folgender Tätigkeit beschäftigt: Unterstützung im Bereich Softwareentwicklung und Qualitätssicherung.
§ 3 Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt in der Vorlesungszeit durchschnittlich 15 Stunden pro Woche. Die Lage der Arbeitszeit wird in Absprache mit dem Studium festgelegt. Das Studium bleibt Hauptsache. In der vorlesungsfreien Zeit kann die Arbeitszeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhöht werden.
§ 4 Vergütung
Der Werkstudent erhält einen Stundenlohn von 16,00 € brutto, fällig zum Monatsende.
§ 5 Urlaub und Krankheit
Der Werkstudent hat Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Im Krankheitsfall gelten die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung.
§ 6 Immatrikulation
Der Werkstudent legt zu Beginn und zu jedem Semester eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vor und informiert den Arbeitgeber unverzüglich über das Ende der Immatrikulation, da sich dann die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ändern kann.
§ 7 Kündigung
Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, danach die gesetzlichen Fristen (§ 622 BGB). Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Freiburg, 05.10.2026
| Arbeitgeber Muster Software GmbH | Werkstudent(in) Max Mustermann |
Häufige Fragen zu: Werkstudentenvertrag
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, um das Werkstudentenprivileg zu behalten. In der vorlesungsfreien Zeit sind unter Bedingungen mehr Stunden möglich.
Zahlt ein Werkstudent Sozialabgaben?
In der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen unter den Voraussetzungen.
Gibt es Urlaubsanspruch?
Ja, Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Muss ein Werkstudent Steuern zahlen?
Ja, Lohnsteuer fällt an, abhängig vom Einkommen und den Freibeträgen. Fragen Sie den Arbeitgeber oder Steuerberater.
Passende Vorlagen
- Arbeitsvertrag Minijob Vorlage – Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte mit Arbeitszeit und Vergütung.
- Stundenzettel Vorlage – Monatlicher Stundenzettel mit automatischer Berechnung der Arbeitszeit.
- Praktikumsvertrag Vorlage – Praktikumsvertrag mit Aufgaben, Dauer, Vergütung und Betreuung.
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